Ab dem 1. Januar 2023 tritt die Kennzeichnungspflicht der Verpackungen gemäß D.L. 3. September 2020 N.116 in Kraft, die die Entscheidung der Europäischen Kommission N.129/97/EG in Kraft setzt. In Anbetracht der Tatsache, dass einige unserer Produkte als Verpackungen gelten, stellen wir im Folgenden die Umweltkennzeichnung mit den richtigen Angaben zur Entsorgung der Materialien der einzelnen Zubehörteile zur Verfügung, damit Sie die Informationen entlang der Lieferkette weitergeben können, gemäß der gesetzlichen Verpflichtung.